Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siebenerei
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Siebenerei
, f.
wie Siebeneramt (I)
- dann weil ... 7 jahre verflossen waren, nachdem man die stattmarkung umbgangen hatte, haben solche die von dem steueramt und siebnerey deputirte, mit dazunehmung 7 bürgers söhne und 2 taglöhner, von neuen vorgenommen1699? G.L. Lehnes, Geschichte der Stadt Neustadt a.d. Aisch (ebd. 1834) 127
- ius territoriale heisset ... die gelder einzutreiben, siebnerey und marckung zu fuͤhren1739 Estor,KlSchr. III 388
- von ermeldetem kasten-beamten und dasiger siebnerey in bau-, grenz- und besichtigungs-sachen sich anmassenden solitarischen cognition und endscheidung1745 CCBrandenbCulmb. II 2 S. 605
- schultheiß, das gantze gericht und siebnerey1762 Faber,NStaatskanzlei XII 72