Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siebenerschreiber

Siebenerschreiber

, m.

für das Siebenergericht (II) tätiger Schreiber (I 1) 
  • es soll aber ... der siebenerschreiber für keinen zettul bei seinem ayd mehr nit dann sechs pfenning ... empfangen
    1617 Eheberg,StraßbVG. 673
  • sollen der siebenerschreiber dem regirenden herren ammeister monathlich ein summarische verzeichnusz, wieviel unverburgerte persohnen eingeschriben stehen, zuestellen
    1617 Eheberg,StraßbVG. 674