Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siebenpfründner
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siebenjährig
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Siebenkreuzer
Siebenling
siebenmal
Siebenmeister
siebenmennig
siebennächtig
siebenöhmig
(Siebenpfennig)
Siebenpfründner
, m.
einer von sieben Pfründnern (II), die aus einer best. Stiftung versorgt werden
vgl.
Sechspfründner
- J.A., welcher in der rittercapell zu A. ein vicarius gewesen, ist folgender zeit gen W. in das stifft kommen und daselbst ein sieben-pfründner wordenvor 1634 ArchKulturg. 1 (1903) 305