Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siebentbuch
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Siebentbuch
, n.
wie Siebenerbuch
- sibendbuch ist wegen des gefangenen D.E. ... verlesen und darfür erkennt worden, ihne länger liegen zu lassen und dass die verordneten wieder zu ihme kehren sollen1637 Moser-Nef,SGallen II 498