Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siebentbuch

Siebentbuch

, n.

wie Siebenerbuch 
  • sibendbuch ist wegen des gefangenen D.E. ... verlesen und darfür erkennt worden, ihne länger liegen zu lassen und dass die verordneten wieder zu ihme kehren sollen
    1637 Moser-Nef,SGallen II 498