Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): siebenundsiebzig

siebenundsiebzig

, num.

siebenundsiebzig mal sieben als Ausdruck einer hohen Zahl: sehr häufig, immer
  • der schulteiß soll nit einmaill willigh sein, sonder sieben und siebentzigh mall sieben, so dück man seiner bedarff
    17. Jh. NrhArch. 7 (1870) 45