Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siebenzeit
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Siebenzeit
, f.
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die sieben kirchlichen Stundengebete (Laudes, Prim, Terz, Sext, Non, Vesper, Komplet)
vgl.
2sieben (XIV)
- daß man die bepstische messen und syben zeytt nit mer offenlich bei inen gesangsweis halten darf1536 UrkWürtKlosterfrauen 130
- soll sy [chorjunkfrauw] auch schuldig sein die sibenzeit zu beten, dieweil sie geistlich güeter nüessen tuet1612 GasterLsch. 259Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"