Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sieber

Sieber

, m.

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wie Siebmacher 
  • die schuͤppenhower, rademacher, sieber vnd alle ander ... sollen [bei Verursachung eines Brands] aller freyheit und miete ... verlustig sein
    1551/66 CCMarch. IV 1 Sp. 787
  • die sieber oder siebmacher haben zu Nuͤrnberg ein geschenktes, mit keinem meisterstuͤck versehenes handwerk
    1790/91 Gatterer,TechnolMag. I 603
unter Ausschluss der Schreibform(en):