Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sieber
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Sieber
, m.
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wie Siebmacher
- die schuͤppenhower, rademacher, sieber vnd alle ander ... sollen [bei Verursachung eines Brands] aller freyheit und miete ... verlustig sein1551/66 CCMarch. IV 1 Sp. 787Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die sieber oder siebmacher haben zu Nuͤrnberg ein geschenktes, mit keinem meisterstuͤck versehenes handwerk1790/91 Gatterer,TechnolMag. I 603Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld
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