Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siebmaß

Siebmaß

, n.

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eine Maßeinheit für schüttbare Güter; ein Viertel Scheffel (III 1) 
bdv.: Sieb (III)
  • iij sipmas gersten
    1514 MittOsterland 1 (1841/44) 93
  • der Leipziger scheffel hat vier sip-maß, ein sip-maß vier metzen
    1735 Zedler X 1347
  • Annaberg theilet seinen scheffel ab in siebmaaß, oder wie es nach erwehnter orthographie geschrieben wird, sippmaaß, welche benennung sonder zweifel von der gestaltsame des maaß-gefaͤßes entstanden ist. es werden 4 sippmaaß auf 1 scheffel, das sippmaaß selbst aber zu 4 mezen gerechnet, dahero also ein sippmaaß nichts anders als ein viertel bedeutet
    Oeconom. Nachrichten IV (Leipzig 1752) 912
  • er wolle ... pro schock nur 1 siepmas oder 1/4 altenburgis. rechnen
    Kriegskanzlei 1762 I 251