Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siebtreiben
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Siebtreiben
, n.
(im Volk praktiziertes) Verfahren zur Ermittlung eines Diebs oder anderen Straftäters mittels eines in schwingende Bewegungen gesetzten Siebs (I); als Aberglaube verboten
bdv.:
Sieblaufen
vgl.
Sieb (I 3)
Sachhinweis: Grimm,Myth.4 II 927
- wer sich der zauberey, des teüfelßbeschwörens oder wahrsagens, sübtreibens und dergleichen verbottenen stücklen understehet ... [ist] nach verbrechen abzuestrafen1658 WürtLändlRQ. I 630Faksimile (ca. 53 KB)
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