Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): siebzehn
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siebzehn
, num.I in Bezug auf das Lebensalter; die Vollendung des siebzehnten Lebensjahrs ist ua. für die Befugnis zu Prozessführung und rechtlicher Vertretung relevant
II in Bezug auf Zeiträume; siebzehn Wochen als Zeit zwischen Gerichtsversammlungen, die jährlich dreimal stattfinden
III in Münzumrechnungen
IV im afries. Recht: siebzehn Kuste Bez. für die "Siebzehn gemeinfriesischen Küren", eine hochmittelalterliche Rechtsaufzeichnung als Teil des gemeinfriesischen Landesrechts (II 1)
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