Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siebziger
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siebzig
Siebzig
Siebziger
, pl.
aus siebzig Mitgliedern bestehender Großer Rat (V 2)
bdv.:
Siebzig
- [Mitglieder der] siebentzger oder großen rats1536 Mayer,DonauwörthZPr. 20
- bin ich berichtet worden, daß die sibentziger (also haißen sie den großen radt von der gemain [Donauwörth]) gantz erhitziget seien widder das pfaffenwerck1545 BeitrBairKG. 10 (1904) 181
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