Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siebziger

Siebziger

, pl.

aus siebzig Mitgliedern bestehender Großer Rat (V 2) 
bdv.: Siebzig
  • [Mitglieder der] siebentzger oder großen rats
    1536 Mayer,DonauwörthZPr. 20
  • bin ich berichtet worden, daß die sibentziger (also haißen sie den großen radt von der gemain [Donauwörth]) gantz erhitziget seien widder das pfaffenwerck
    1545 BeitrBairKG. 10 (1904) 181