Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siechensäckel
Artikel davor:
Siechenklingler
Siechenlade
Siechenleute
(Siechenmeistersche)
Siechenpfleger
Siechenpfründe
Siechenpropst
Siechenrechnung
Siechenreitung
Siechenrock
Siechensäckel
, n.
Säckel (II) des Siechenguts
- seye es billich, wann sie, die von I., etwas aus dem siechensekel nemmend, ... daß ihnen in der gleichen austheilung inskünftig auch ihr gebührende antheil davon gefolgen [soll]1668 InterlakenR. 539Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [nach dem Verkauf der anteiligen Rechte an einem gemeinsamen Siechengut mehrerer Gemeinden] verpflichten sich [die Vertreter der ausbezahlten Gemeinde] ... weiters nichts mehr an diesem siechensekel anzusprechen1791 InterlakenR. 672Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"