Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siechenschau
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, f.
amtl. medizinische Untersuchung von Personen, die unter Verdacht stehen, ansteckend krank zu sein
Sachhinweis: Reicke,Spital II 259ff
- siechenschaw: ... daß jaͤhrlichen in der charwoch eine schaw derjenig personen, welche mit der abscheulich seuch deß außsatzes, frantzosen und andern beschwerlich graͤtz behaftet zu verhuͤtt und vorkommung mehrer vbel vorgenommen werden sollen1655 Nürnberg/HistDiplMag. II 512