Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siechkind
Artikel davor:
Siechenschreiber
Siechenspital
Siechensterbe
Siechenvogt
Siechenvorsteher
Siechenzins
Siechhausjungfrau
Siechhauszehnt
(Siechheit)
Siechhof
Siechkind
, n.
Insasse eines Siechenhauses
vgl.
Kind (III 3)
- so von den siechkinden oder blatterlüten jemandt mit todt abgaht und etwas an gelt ... verlaßt, solches [soll der Siechmeister] zůhanden des huses [einnehmen]1643 BernStR. X 334Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"