Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siechknecht
Artikel davor:
Siechenspital
Siechensterbe
Siechenvogt
Siechenvorsteher
Siechenzins
Siechhausjungfrau
Siechhauszehnt
(Siechheit)
Siechhof
Siechkind
Siechknecht
, m.
Knecht (III 1) in einem Siechenhaus; insb. für die Krankenpflege der männlichen 1Siechen zuständig
vgl.
Siechmagd
- wir ordnen ... das der siechknecht die kranken vom conuent vlyßig vnd ordenlich versehe1558 Reyscher,Stat. 335Faksimile (ca. 191 KB)
- siech-knechte und siech-maͤgde. ... welche 1. die krancke und inficirte patienten aus denen inficirten haͤusern auff unsere verordnung abholen, und die, so schwachheit halber nicht selbst fortkommen koͤnnen, des abends ... hinaustragen ... 2. wenn patienten gestorben, die graͤber machen, die leichen zu grabe tragen und beerdigen sollenvor 1701 Pestordnung/LeipzStO. 362Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wenn ein siechknecht von denjenigen gerätschaften, deren vertilgung angeordnet ist, etwas für sich zurückbehält oder verkauft, ist die bestrafung ... strenger arrest1803 Kropatschek,KKGes. XVII 598Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)