Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siedelkreuzer

Siedelkreuzer

, m.

wie Sedelpfennig 
  • weilen die herrschaft befugt wäre, selben wegen seiner übel geführten hauswirtschaft mit dem sidlkreuzer abzufertigen
    1698 ArchKärnten 39 (1952) 53