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Sieden

, n.
I (anteilige, befristete oder auch erbliche) Siedeberechtigung in einer Saline; auch: (mit dem Recht zu sieden I ausgestattete) Siedestätte
II Siedezeit, festgesetzte Zeitspanne, während der (erlaubtermaßen) Salz gesotten wird; ua. zur Bemessung von Siederechtsanteilen
III Tätigkeit des Salzsiedens 

sieden

, v.
I aus Sole durch Verkochen des Wassers Salz gewinnen; auch: von einer Siedegerechtigkeit Gebrauch machen
II seifensieden, verkochen von Talg ua. zur Herstellung von Seife (I), Schmiere, Öl oä.
III (Bier, Met) brauen
IV (Garn, Tuch uä.) bleichen, färben
V (Nahrungsmittel) garen, blanchieren; durch Kochen haltbar machen, zubereiten
VI herstellen von Salpeter, va. aus urinhaltigem Erdboden (zB. von Stallungen)
VII von silberhaltigen Münzen: weiß sieden durch Abkochen in Säure silberweiß werden lassen
VIII jn. brühen, verbrühen, in kochender Flüssigkeit zu Tode kommen lassen; va. als schwere Form der Todesstrafe; afries. seden dolch durch Verbrühen entstandene Wunde
IX (Leichen, Körperteile, insb. die tote Hand) zur Konservierung abkochen
X (Hagel, Unwetter) durch Kochen einer Hexenrezeptur herbeizaubern, etw. zum Zweck eines Wetterzaubers abkochen; als Hexerei strafbar

siedend

, adj.
kochend, siedend heiß; ua. von Wasser beim Gottesurteil des Kesselfangs und bei Hinrichtungen
wie siedend 

siedenig

, adj.
wie siedend 
jährl. kollektive (Neu-)Verleihung der Siederechte (Sieden I) durch den Lehensrat an die Sieder (I) 
Urkunde über eine Siedegerechtigkeit 
Zusammenstellung von Siedensbriefen 
an einer Saline geführtes Register über alle Anteile und Rechte sowie diesbezügliche Streitigkeiten und Veränderungen
wie Siedegerechtigkeit 
wie Siedegerechtigkeit 
jährl. Siededauer in einer Saline; auch: die für diese Zeit bestehende Berechtigung ein Sieden (I) zu nutzen
von einem Sieder (I) an den Eigentümer des Siedens (I) zu leistende jährliche Abgabe; meton. ein gegen solche Abgabe (erblich) verliehenes Sieden (I) 
förmliche Übergabe eines auf Zeit vergebenen Siedens (I) an den nachfolgenden Siedeberechtigten
Gesamtheit der Berechtigten aus einem erblichen Sieden (I) 
(Urkunde über eine) gütliche Einigung ein Sieden (I) betreffend
entgeltliche Veräußerung eines Siedens (I) 
wie Siedensvergleich