Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siedensbestand

Siedensbestand

, m.

jährl. kollektive (Neu-)Verleihung der Siederechte (Sieden I) durch den Lehensrat an die Sieder (I) 
Sachhinweis: Weber,Siedenserbleihen I 48
  • siedens-bestand 
    16. Jh. SchwäbWB. V 1395
  • die außer dem collegio der lehenherrn gestandene senatores [haben sich] niemalen einiger judicatur über den jährlichen siedens bestand ... angemaßt
    1721 WürtFrk. 64 (1980) 88