Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siedensbuch

Siedensbuch

, n.

an einer Saline geführtes Register über alle Anteile und Rechte sowie diesbezügliche Streitigkeiten und Veränderungen
  • [Übschr.:] neu colligiertes siedensbuch über lehen, erb, kauf, ... siedensbriefe über erb und eigen sowie fließende siedensgerechtsame
    1699 InvBadWürt. X 130