Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siedensbuch
Artikel davor:
Siedelkreuzer
Siedelrichter
sieden
Sieden
siedend
(siedendig)
siedenig
Siedensbestand
Siedensbrief
Siedensbriefschaft
Siedensbuch
, n.
an einer Saline geführtes Register über alle Anteile und Rechte sowie diesbezügliche Streitigkeiten und Veränderungen
- [Übschr.:] neu colligiertes siedensbuch über lehen, erb, kauf, ... siedensbriefe über erb und eigen sowie fließende siedensgerechtsame1699 InvBadWürt. X 130