Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siedensgerechtsame

Siedensgerechtsame

, f.

wie Siedegerechtigkeit 
  • [S.] verkauft ihren geschwistrigten ihr angebührende siedens gerechtsame am halben und ainem halben drittel erb im haalhaus beym sulferthor
    1592 Weber,Siedenserbleihen II 177
unter Ausschluss der Schreibform(en):