Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siedensrechnung
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Siedensjahr
Siedensrechnung
, f.
von einem Sieder (I) an den Eigentümer des Siedens (I) zu leistende jährliche Abgabe; meton. ein gegen solche Abgabe (erblich) verliehenes Sieden (I)
- daran jetztgedachte K. das übrig halb theil aigens (aigenthum-sieden oder siedens-rechnung) und das erb am ganzen sieden mir P.V. und meinen erben zuständig1564 Weber,Siedenserbleihen I 179
- nebst dem jährlich veraccordirten geldtquanto gehören noch und werden auch zu einer jedwedern aigenthümblichen siedens rechnung die sogenante hoff schilben gereichtum 1700 Weber,Siedenserbleihen I 54