Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siedensscheiden

Siedensscheiden

, n.

förmliche Übergabe eines auf Zeit vergebenen Siedens (I) an den nachfolgenden Siedeberechtigten
  • tax deß sieden-scheidens: ... daß hinfuͤro von einem jeden siedens-scheiden ... den meistern mehr nicht dann 10 batzen [zu geben sei]
    HaalO. (1683) Art. 23