Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sieder
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Siedensgerechtigkeit
Siedensgerechtsame
Siedensjahr
Siedensrechnung
Siedensscheiden
Siedensstamm
Siedensvergleich
Siedensverkauf
Siedensvertrag
Siedepfanne
Sieder
, m.
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I
berufsmäßiger Hersteller von Salz durch Versieden von Sole, Salzsieder; in Erbleihe siedensberechtigter Erbsieder; insb. als gemeiner Sieder auch: Lohnsieder, Siederknecht
bdv.:
Salzer (I)
vgl.
sieden (I)
- daß ihr di obgenannt sieder und die gemain unserer stadt zu Reichenhall von unsern wegen beschirmt1381 Lori,BairBergr. 17Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von solcher steur wegen, die sy dan vom rate und gemain geben in der state notturfft, ist gesprochen worden: als offt sich begibt, daß sy steuren sullen, so sullen die sieder vier aus der gemain darzu nemen und welen, und die gemain sullen fuͤnff aus den sieden nemen1452 Lori,BairBergr. 36Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so hat ein erber rat dieser statt H. nach ... gehabtem rat ir selbs, auch der statt halpfleger ... und der gemainen sieder dartzů erkorn ... new ordnung gesetzt1498 Weber,Siedenserbleihen II 94
- verzeugnuß, wo die sieder im haal dieß 84 jar ire lehe herrn haben und ire rechnung hingeben1584 Weber,Siedenserbleihen II 174
- haalgericht kann keinen ungehorsamen sieder thurmieren, sie halten denn zuvor darum vor rat an1678 SignaIuris 2 (2008) 68
- daß auf 4 pfannen der hoͤder des tages versiedet 7 saale, und der sieder des nachts 61731 Staphorst,HambKG. I 4 S. 846
- der inwendige sieder, d.i. derjenige, der sich eigentlich mit dem sieden abgibt und in der besondern innung sieht, will dem auswendigen, der zwar siedgerechtigkeit besizt, aber seiner lebensart nach kein eigentlicher sieder ist, nicht erlauben, durch gedingte leute seine gerechtigkeit zu benuzen, sondern behauptet das selbstsieden als ein vorrecht seiner innung1789 Prescher,Limpurg I 42
II
Bierbrauer, Metbrauer
vgl.
sieden (III)
- testes sunt: ... A., der sieder, W.B., H. molendinarius de A., C. der wirtum 1222 SchäftlarnTrad. 395 [hierher?]
IV
Salpetersieder; zT. als Wandergewerbe
vgl.
sieden (VI)
- [abhohlung der salpeter-erde von denen waͤnden um die hoͤfe, gaͤrten:] wenn unterthanen sich darüber beschweren ... [soll der magistrat solches] in des sieders gegenwart in augenschein nehmen1767 NCCPruss. IV 779Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- das bestechen der sieder scharf verboten1774 Bergius,PolKamMag. VIII 6Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
V
Pottaschsieder
- wegen der pottasch-siedereien: ... daß die mehrsten sieder juden sind1780 Stern,PreußJuden III 2 S. 1377
Artikel danach:
Siederei
Siederin
Siederknecht
Siederschaft
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Siederwerk
Siedewoche
siedheiß
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