Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelamt
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Siedlunggeld
Siedlungpfennig
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Siedung
Siedwerk
Siedwesen
Sieg
Siegbaum
Siegel
Siegelamt
, n.
I
Kanzlei (A), Behörde zur (gebührenpflichtigen) Vornahme von Siegelungen (I) bzw. zur Herstellung von Siegelpapier
- gefelle, inname und usgabe des sigelampts in E.1498 ZThür.2 36 (1942) 177
- siegel-aemter: damit nun das siegel-papier ... zur gnuͤge vorhanden sey, ... ist in ... Wien ein ober-siegel-amt aufgerichtet, und ... in ihren unterhabenden respective siegel-aemtern und versilberungs-plaͤtzen [zur gnuͤge papier zu siegeln]1686 CAustr. III 236Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- alle auswaͤrtige kalender sind einzufuͤhren verbothen, und auch die innlaͤndische duͤrfen nicht anders, als von dem churfuͤrstl. siegelamt aus gesiegelter verhandelt werden1787 KurpfSamml. III 517Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- fuͤr die kanzlei, ... die siegelaͤmpter und bauinspektionen [duͤrfen] bloß gemeinschaftliche exemplare [des regierungsblattes] angeschaft .. werden1809 RepStaatsVerwBaiern I2 346Faksimile - in Google Books
II
Posten und Aufgabenbereich eines Sieglers (I)
vgl.
Siegleramt
- und sollen zwo tugesame personen iederzeit, die ihr sondere pflicht uns derhalb thun sollen, von uns [Fürstbischof] verordtnet werden, die daz sigel bewahren und das sigellampt üben1540 SchrrBayrLG. 54 S. 82
- das sigilambt ist ain vertraut, herrlich ambt, dann on siglung gilt kain brieff, und wo dises ainig wartzaichen nit ist, da sein alle cantzleien und schreiber vergeblich1543 AugsbChr. IX 130
III
Posten und Aufgabenbereich eines Sieglers (II)
- wir [Erzbischof] W. ... dun kunt, als H. ... unser siegeller zu T. gewest ist und wir yme dieselben unsere kellerien und siegelampt bevolen hatten1416 Michel,TrierErzb. 101