Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelbank

Siegelbank

, f.

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Baulichkeit bzw. Tisch zur amtl. Beschau und Siegelung (II) von Tüchern
vgl. Schaubank
  • dass es bey der schaw vnd sigelbanckh zue C. zimblich übel bestellt, da der platz sehr vnbequem vnd dunckhel ist, alss haben sich burgermeister vnd gericht, denen dass 1/3 theil an sigelgeldt zuekombt, ... dahin erbothen, ... ein andres taugliches gebäw auffzurichten
    1665 W. Troeltsch, Calwer Zeughandlungskompagnie (Jena 1897) 470
  • siegelbank: ... tisch, worauf die besichtigten tuͤcher mit dem bleyernen siegel versehen werden
    1784 Jacobsson,TechnWB. IV 158
unter Ausschluss der Schreibform(en):