Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): siegelbrüchig
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Siegelamtskasse
(Siegelatie)
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siegelbar
Siegelbete
Siegelbittung
Siegelbittzeuge
Siegelblei
Siegelbrief
Siegelbruch
siegelbrüchig
, adj.
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eine urkundliche, gesiegelte (I) Vereinbarung, Zusicherung brechend; siegellos (I)
bdv.:
briefbrüchig
- [Kläger] sye ein meineider, sigelbrüchiger man1469 SchweizId. V 381Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- sy haben inen brief vnd sigel geben, ... [vnd wöllen] eher den tod ... liden, dann brief vnd sigelbrüchig zu werden1502 EidgAbsch. III 2 S. 187
- [vertragsbrüchiger S. sei] ein treuloser siglpruchiger schalkh und pubum 1504 UrkJudRegensb. 258
- [bei Urfehdebruch soll man A.] als zu mainayden, eerlosen, siegelprüchigen verurtailten lüten ... one alles recht vnd vrtailsprechen richten lassen1513 RadolfzellHGO. 168
- hatten ire erberkeit das bedencken, ... das sie für brief- und sigelbrüchig angetzogen werden mochtvor 1566 BambBer. 33 (1870) 138
- do wir ... siegelbruchig erfunden wurden, geben wir ... macht und gewalt, uns [bis zu voller bezahlung] zu hönen, zu schmehen1599 BrandenbSchSt. II 280
- das mir Heincz von Guetemberg schuldig ist zwaihundert reinischer gulden ... darumb er mir sein aigen handschrift, brief und jnsiegel ... gegeben, und aber ... er so wenig als seiner ersten hohen verpflicht nach komen, wie wol er durch mich mermaln ersucht, und mir also gelaubloß vnd sigelpruchig worden ist16. Jh. Heinemann,Richter Beil. 8