Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelfälscher

Siegelfälscher

, m.

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jmd., der ein Siegel (I) unerlaubt nachmacht oder verändert
  • brief vnd sigelfoͤlscher, wie die gestrafft werden: ainer der falsch brief macht, ist er ain geschworner schreiber, ... der soll verprennt werden
    TirolLO. 1532 VIII 22
  • sigelfelscher ins fuͤr verdampt und zů aͤschen gebrent
    vor 1547 BernChr.(Anshelm) I 221
  • fuͤr einen todtschlaͤger vnnd sigelfaͤlscher gehalten, ... zum fewr verurtheilet
    1627 Stettler,SchweizChr. I 285
  • siegelfaͤlscher: ... faͤlscher oder verfaͤlscher eines siegels, welcher siegel nachmacht und mißbraucht
    1810 Campe IV 432
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