Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelgebühr
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(Siegelbude)
(Siegelei)
(Siegeleiser)
Siegelfälscher
(Siegelführe)
Siegelgarn
Siegelgebühr
, f.
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I
wie Siegelgeld (I)
- in denen amts-cantzleyen aber soll ... vor ieden lehen-brief vor die haut und siegel-gebuͤhr ein thaler ... appliciret werden1652 CAug. III 358Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der jetzige pfarrer [hat] den lehenbrief gegen gewoͤhnliche schreib- und sigelgebuͤhren auszufertigen1687 CCBrandenbCulmb. I 444Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [der cantzley-diener empfaͤnget] die siegel-gebuͤhr von den lehnbrieffen, privilegiis, consensen und confirmationibus1700 CCMarch. II 1 Sp. 260Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die beyden stadt-siegel ... hat der praͤsident in R. in seinem hause, und geniesset die siegel-gebuͤhren1757 CCHolsat. Nebenbd. II 1636Faksimile - in Google Books
- [sportul-taxe fuͤr die untergerichte:] siegelgebuͤhren duͤrfen nicht genommen werden1790 NCCPruss. IX 295Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- siegelgebuͤhr, bey untersieglungen, dem botenmeister beym canzley-siegel, 6 gl., dem canzley-diener beym lehnssiegel, 6 gl.1795 AltenburgSamml. III 560
- fisci- schreib- und siegelgebuͤhren [sind aufgehoben]1795 BrschwWolfenbPromt. VI 131
II
Gebühr für das Stempeln von Spielkarten durch das Kartenamt
- denienigen kartenmalern, welche nicht in dem orte eines hauptsiegelamtes wohnen, und daher um ihre [Spiel-]karten stempeln zu lassen, vom lande dahin reisen muͤssen, wird von iedem gulden siegelgebuͤhr 2 kr., als eine verguetung der reise, nachgelassen1788 HdbchÖstGes. XVI 661