Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelierung

Siegelierung

, f.

wie Siegelung (II) 
  • karten ... sollen von denen kartenmachern immediate nach verfertigung ... ebenfalls deren sigillirung in das nechstgelegene ... stempel-ambt [gebracht werden]
    1692 CAustr. I 110
  • [befehl,] daß bey plumbir- oder sigillirung der waaren ... denenselben nicht der geringste schaden ... moͤge zugefuͤgt werden
    1698 CAustr. I 113
unter Ausschluss der Schreibform(en):