Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegellack
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, m.
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ein harziges Material zum Fertigen von (aufgedrückten) Siegeln (I); iU. zum Siegelwachs stark abhärtend
- papier, siegellack, federn, dinten vnd andere zur schreiberei gehörige nothwendigkeithen1699/1700 GJagdSauerland 37
- daß ... tuch- und zeug-waaren, bey der stempelung, nebst denen gewoͤhnlichen bleyernen zeichen, auch noch ... mit siegellack bezeichnet ... werden sollen1764 CAug. Forts. I 1 Sp. 871Faksimile - in Google Books
- bey spanischem siegellack ist schon groͤssere vorsicht noͤthig, damit das siegel selbst nicht breche1765 Pütter,JurPraxis I 269Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nach verschiedenheit der ausfertigungen bedient man sich der majestaͤtssiegel, geheimen kabinetssiegel ..., die auf mancherlei art von wachs, siegellack, oblaten, und metalle aufgepraͤgt, und manchmal in kapseln verwahrt werden1785 Fischer,KamPolR. II 11Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- naͤchst dem bisher bekannten siegelwachse wurde nun auch das sogenannte spanische lack (cera hispanica) oder siegellack in teutschland uͤblich, dessen gebrauch sich aus den Niederlanden nach und nach in die teutschen provinzen verbreitete1793 Bischoff,Kanzlei. I 70Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel