Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegellack

Siegellack

, m.

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ein harziges Material zum Fertigen von (aufgedrückten) Siegeln (I); iU. zum Siegelwachs stark abhärtend
  • papier, siegellack, federn, dinten vnd andere zur schreiberei gehörige nothwendigkeithen
    1699/1700 GJagdSauerland 37
  • daß ... tuch- und zeug-waaren, bey der stempelung, nebst denen gewoͤhnlichen bleyernen zeichen, auch noch ... mit siegellack bezeichnet ... werden sollen
    1764 CAug. Forts. I 1 Sp. 871
  • bey spanischem siegellack ist schon groͤssere vorsicht noͤthig, damit das siegel selbst nicht breche
    1765 Pütter,JurPraxis I 269
  • nach verschiedenheit der ausfertigungen bedient man sich der majestaͤtssiegel, geheimen kabinetssiegel ..., die auf mancherlei art von wachs, siegellack, oblaten, und metalle aufgepraͤgt, und manchmal in kapseln verwahrt werden
    1785 Fischer,KamPolR. II 11
  • naͤchst dem bisher bekannten siegelwachse wurde nun auch das sogenannte spanische lack (cera hispanica) oder siegellack in teutschland uͤblich, dessen gebrauch sich aus den Niederlanden nach und nach in die teutschen provinzen verbreitete
    1793 Bischoff,Kanzlei. I 70
unter Ausschluss der Schreibform(en):