Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelpapier

Siegelpapier

, n.

amtl. gestempeltes Papier, das gegen Gebühr abgegeben wird und für Eingaben bei Behörden und andere amtl. Vorgänge zu verwenden ist
  • damit nun das siegel-papier ... an allen orten zur gnuͤge vorhanden sey ... ist in ... Wien ein ober-siegel-amt aufgerichtet
    1686 CAustr. III 236
  • [wann] das siegel- oder stempelpapier in hiesigen landen ingreß gefunden ... sammt den daruͤber erlassenen generalmandaten
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 394
  • daß neben den in den haupt- und regierungs-staͤdten vorhin vorhandenen siegel-papier-niederlagen ... die ... churfuͤrstl. gerichts- dann staͤndische beamten, und in den staͤdt- und maͤrkten die angestellten staͤdt- und markt-schreiber von nun an einen hinlaͤnglichen vorrath an siegel-papier sich beylegen ... sollen
    1790 KurpfSamml. V 61
unter Ausschluss der Schreibform(en):