Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelsfertiger
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siegeln
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Siegelschneider
Siegelsfertiger
, m.
jmd., der etw. siegelt (I)
bdv.:
Siegler (I)
- ließ er [der ein Kodizill errichtet], den ainen andern schreiben, ob er dann gleich sich selbst underschreibt, auch sein pedschaft oder insigl auftruckht ... soll er noch einem siglsfertiger oder zwen petschafts-mitfertiger haben1599 NÖLREntw. III 22 § 1