Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelsfertiger

Siegelsfertiger

, m.

jmd., der etw. siegelt (I) 
bdv.: Siegler (I)
  • ließ er [der ein Kodizill errichtet], den ainen andern schreiben, ob er dann gleich sich selbst underschreibt, auch sein pedschaft oder insigl auftruckht ... soll er noch einem siglsfertiger oder zwen petschafts-mitfertiger haben
    1599 NÖLREntw. III 22 § 1
unter Ausschluss der Schreibform(en):