Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelsgezeuge
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Siegelsack
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Siegelsfertiger
Siegelsfertigung
Siegelsgezeuge
, m.
Zeuge einer Siegelung (I), der nicht selbst siegelt; bei einer Fremdsiegelung durch einen einzelnen Siegler (I) sind idR. zwei Zeugen erforderlich
bdv.:
Siegelbittzeuge
- die siglbittung [hat der] ... gr[ichts]schreiber ... vfgenommen ..., dessen dann vnsere hierzu erpettne siglsgezeugen seindt [...]1634 Indersdorf II 329Faksimile (ca. 382 KB)
- als habe demselben ... revers in præsentia zweyer siegels-gezeugen ... mit meinem richterlichen insiegel ertheilt1750 Wagner,Civilbeamte I 291Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dafern ... eine urkund von bekannten zwey sigel-maͤßigen personen gefertiget, oder da nur eine sigel-maͤßig waͤre, neben ihr wenigist noch von zwey anderen kund- und ehrbaren maͤnnern mitunterschrieben ist, welche beede dem unterzeichnungs-act selbst persoͤnlich mitbeygewohnt zu haben in ihrer unterschrift bezeugen, so wird eine solche urkund ebenfalls pro instrumento publico gehalten, wenn gleich von bemeldten siglern oder sigls-gezeugen niemand mehr bey leben ist, von welchen die handschrift und petschaften allenfalls noch recognoscirt werden koͤnten1753 CJBavJud. XI § 2Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß selbiger mit seinem adelich angebohrnen jnsiegel ... gegenwaͤrtigen kaufbrief in gegenwart der hierzu sonderlich erbetenen 2 siegelsgezeugen, ... gefertiget1774 Wagner,Civilbeamte I 316Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)