Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelstecher

Siegelstecher

, m.

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wie Siegelgräber 
  • P.S., siglstecher, für ain sigl zuschneiden lauth scheindl bezalt fio 8
    1634 H. Tietze, Denkmale des Benediktinerstiftes St. Peter Salzburg (Wien 1913) LIX
  • [mandat wider ausfuhre von edelgesteinen:] daß kein ... petschier- und siegelstecher dargegen zu handeln [sich unterstehen solle]
    1733 CAug. Forts. I 1 Sp. 1363
  • die siegelstecher waren vor zeiten so genau nicht. es ist bekannt, daß sie willkuͤhrlich bald etwas hinzu, bald etwas hinweggethan ... haben
    1779 Meusel VII 59