Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelsverehrung

Siegelsverehrung

, f.

eine Sondervergütung, Nebentaxe 
  • dem hofcanzler vicecanzlern secretarien und denen übrigen canzleiverwanten zu raichen gewöhnlich neue jahr, holz- und kerzendeputat, taxierte verehrungen, also intitulierte jura, bibal-, sigillsverehrungen und dergleichen anbelangt, dieses alles und jedes wollen wir fürohin genzlichen abgestellt ... haben
    1683 Fellner-Kretschmayr III 8