Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelsverehrung
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Siegelstecher
1Siegelstein
2Siegelstein
Siegelsteinschneider
Siegelsverbittung
Siegelsverehrung
, f.
eine Sondervergütung, Nebentaxe
vgl.
Siegelgeld (I)
- dem hofcanzler vicecanzlern secretarien und denen übrigen canzleiverwanten zu raichen gewöhnlich neue jahr, holz- und kerzendeputat, taxierte verehrungen, also intitulierte jura, bibal-, sigillsverehrungen und dergleichen anbelangt, dieses alles und jedes wollen wir fürohin genzlichen abgestellt ... haben1683 Fellner-Kretschmayr III 8Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"