Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelverwahrung

Siegelverwahrung

, f.

sichere Aufbewahrung eines Siegels (II) 
  • [verwarung des siegels bey C.:] daß er bey seiner abwesenheit solches bemeldten vorsitzenden ... zur siegelung zustelle, damit indessen die sachen nicht aufgehalten werden ... dieses puncts der siegel-verwahrung halber [ist] fernere ordnung zu machen
    1668 CAug. I 990