Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelverwahrung
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, f.
sichere Aufbewahrung eines Siegels (II)
- [verwarung des siegels bey C.:] daß er bey seiner abwesenheit solches bemeldten vorsitzenden ... zur siegelung zustelle, damit indessen die sachen nicht aufgehalten werden ... dieses puncts der siegel-verwahrung halber [ist] fernere ordnung zu machen1668 CAug. I 990Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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