Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sielachteingesessene

Sielachteingesessene

, m.

wie Sielachtsinteressent 
  • wann nun gleich an einem oder andern orthe mangel von frischen wasser entstuͤnde sollen dennoch die schleussen nicht anderst, denn mit der gesampten siehl-richter und geschwornen wie auch der siel-acht-eingesessenen vorwissen und bewilligung, und zwar zum wenigsten in eines solcher siehl-geschwornen beywesen, eroͤffnet [werden]
    1693 BremPolO. 143