Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sielarbeit
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Siegnunft
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(Siegtruchtin)
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1Siel
2Siel
Sielacht
Sielachteingesessene
Sielachtsinteressent
Sielarbeit
, f.
wie Sielwerk
- ohne verseumnuß die syhl-arbeit zubefodern: wie dann auch uͤber alle, bey den rechten syhlen, der darunter schwebenden gefahr halber zuverordnen, daß, da nur der geringste schade oder mangel daran verspuͤhret wuͤrde, die syhl-richtere gantz ohnverzuͤglich und ohne verseumung einiger stunde, angreiffen lassen sollen1670 Hackmann Mantissa 120Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [nachdem] hoͤchst erfordert, daß zu reparation der zerrissenen teichen ... die in diesen unsern grafschaften vorhandene mannschaft zu solcher teich- und siehl-arbeit beybehalten werde, so befehlen wir allen .... unterthanen ... daß ... keiner ... ausserhalb landes [arbeit suchen solle]1686 CCOldenb. II 271