Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sielgeschworene
Artikel davor:
1(Sielfeste)
2(Sielfeste)
(Sielfestenbrief)
(Sielfester)
(Sielfestermark)
(Sielfesterseite)
(Sielfestung)
Sielfriede
Sielgeld
Sielgerechtigkeit
Sielgeschworene
, m.
vereidigter Aufseher über einen 1Siel (I)
bdv.:
Sielschwöre
vgl.
Deichgeschworene,
Sielrichter
- da der teichgeschworne zugleich mit zum sielgeschwornen verordnet1658 Hackmann Mantissa 57Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen die siehl-geschwornen gute acht haben, daß die siehl-tieffe bey zeiten gereiniget, aufgeraͤumet und bei gnugsamer weit- und wasser-lauff gehalten werde1681 CCOldenb. II 262
- auf die sämtlichen sichtern und brücken haben die bauer-aufsehers ein wachendes auge zu geben und wann etwa mangel daran verfällt, dem p.t. sielgeschwornen, als welcher die reparation besorget, [kundthun]1749 OldenbBauerschaften 316
- sobald ein schiff in gefahr zu stranden ist ... [sollen sich die] deich-, siel- und vogtey-geschwornen an den strand verfuͤgen1776 v.Berg,PolR. V 213Faksimile - in Google Books
- sielgeschworne: ist ein beeidigter unteraufseher uͤber siele, und alles dasjenige, so dem anhaͤngt. er muß in dem umdeichten lande oder sielbande selbst ansaͤssig seyn; und in waͤhrender dieser geschworenschaft bleibt er, der gemeinen nothdurft und sicherheit wegen, von andern landes-obliegenheiten [befreyet]1792 Benzler,DeichWB. II 161
- sieltiefe, brücken und sichter etc. stehen unter der aufsicht der sielgeschwornen1814 OldenbBauerschaften 706
Artikel danach:
(Sielgraben)
Sielholz
Sielholzung
Sielkai
Sielkosten
Sielmeister
Sielordnung
Sielrecht
Sielregister