Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sielholzung
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Sielholz
Sielholzung
, f.
zum Bau eines 1Siels (I) verwendetes Holz
- gemeine teich- und syhl-holtzung zur arbeit ohne erlaubniß nicht zugebrauchen: ferner so sol niemand sich unterstehen, die an- oder uf dem teich oder sonsten im lande liegende, auch angespuͤlete und auffgetriebene teich- und syhlholtzung, ohne erlangten consens, zu seiner arbeit oder nutzen zugebrauchen1670 Hackmann Mantissa 109Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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