Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Silberarbeiter

Silberarbeiter

, m.

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I wie Silberschmied 
  • darumb dann die mahler, bildhawer, steinschneider, zimmerleut, silberarbeiter, steinmetzen und pawmeister auß Italien in Ungarn kommen, welchen man große besoldung geordnet
    1516 ArchKulturg. 35 (1953) 64
  • A.D. von Danzigk, silberarbaiter, soll man auf sein suppliciren umb zulasssung deß einsitzens in die maisterstück willfaren und ... ime die übrige zeit, so er an den gesellenjaren noch zu erfüllen hat, nachlassen
    1587 NürnbRatsverl. II 158
  • das dieselbigen [gesellen] von andern gold- und sylberarbeitern alhie von mir widerumben, wann sie von mir kommen, angenommen, nutzlich und gern befürdert und gebraucht haben
    1589 ZSchwabNeuburg 19 (1892) 170
  • so soll auch ein iegliche wittib ... nicht mehr alß zum meisten zwey gesellen, es sey gleich ein gold- oder silberarbeiter, antzuenehmen [befugt sein]
    1637 Hintze,BreslGoldschm. 190
  • [Verbot, dass] von goldschmieden, silber-arbeitern ... gute guͤldene vnd silberne muͤnz sorten ... verschmeltzt, auch foͤrters zu kleinodien [verarbeitet werden]
    1662 HessSamml. II 609
  • wann gold- und silber-arbeiter oder kauf- und handels-leute gold- oder silber-geschirr, so ohne prob gemacht, auf die maͤrckte bringen, soll die obrigkeit die beschau gebuͤhrlich beobachten und die prob ordentlich nehmen
    1667 Emminghaus,CJGerm. II 357
  • daß sich alle ... gold- und silber-arbeiter vom gold- und silberkauff [enthalten]
    1677 CCMarch. IV 1 Sp. 1284
  • einige goldschmiede und silber-arbeiter [haben] ... aus schnoͤder gewinnsucht und strafbaren betrug das silber dem klaren inhalt hiesiger landesordnungen entgegen, nach eigenen gefallen und gutduͤncken ... ungleich und geringhaltig verarbeitet
    1721 AltenburgSamml. I 245
  • die gold- und sillber-arbeiter [werden] ... nicht proprie unter die gemeinen handwercker gezogen sondern vielmehr unter die künstler gerechnet
    1731 Hintze,BreslGoldschm. 204
  • die silberarbeiter sollen bey ... strafe kein anderes als 13loͤthiges silber verarbeiten
    1762 WeistNassau III 51
  • für kleinodien, goldene und silberne sachen zu schätzen, sind h. wardein, die herren gold und silber arbeiter 
    1764 BernStR. VII 1 S. 723
  • instruction vor die gold- und silber arbeiter 
    1768 Rummer,Pforzheim 109
  • goldarbeiter doͤrfen kein silber verarbeiten ... goldschmide oder silberarbeiter nichts von gold oder steinen
    1779 Weisser,RHandw. 303
  • ob gleich diese dreyerley professionisten, die silber-, die gold- und die galanterie-arbeiter, sich in ansehung ihrer arbeit von einander unterscheiden, so sind sie doch durch eine gewöhnliche zunft mit einander vereinigt
    1780 Krünitz,Enzykl. XIX 462
  • gold- und silberarbeiter duͤrfen ... auslaͤndische muͤnzsorten ... verarbeiten
    1803 v.Berg,PolR. III 528
II ein Arbeiter in einer Silberhütte 
  • sich dahin bestreben, daß sie die nach beschaffenheit des huͤtten-werks benoͤthigten diener, als huͤtten-meister, huͤtten-schreiber, huͤtten-waͤchter, schmeltzer, silber-arbeiter, kupfer-gahrmacher und andere in ihren huͤtten haben
    1772 HalberstProvR. 340
unter Ausschluss der Schreibform(en):