Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Silberaufkaufen

Silberaufkaufen

, n.

Ankauf von Silber in großen Mengen; für Privatpersonen häufig verboten
  • edict wider das gold- und silber-aufkauffen und ausführen
    1677 CCMarch. IV 1 Sp. 1283