Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Silberbezahlung

Silberbezahlung

, f.

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wie Silberzahlung 
  • silber-bezahlung: so wollen wir ihnen auch die silber, so sie allda erbauen und machen werden, 5 jahr lang von dato nach einander folgend, umb 1 thlr. oder 70 kr. hoͤher, als wie wir jetzo die in bemeldter unser berg-stadt J. annehmen, bezahlen, und sie darwider nicht beschweren lassen
    1698 Span,Bergsp. 163
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