Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Silberbruch

Silberbruch

, m.

zerbrochenes Silber (II u. III); hier: dessen Aufkauf zum Zweck des Einschmelzens
  • daß ein ieder stand ... dahin sehe, daß ... der gold- und silber-bruch moͤglichst verhuͤtet werde
    1669 RAbsch. IV 63