Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Silberbrüher

Silberbrüher

, m.

wie Silberbrenner 
  • silber-bruͤcher sollen von unsern amtleuten aufs fleißigste veraydet werden, ... die silber in einen rechten brand 15 loth 3 o.v. brennen
    1549 CAug. II 749
  • zehendner aber soll die blick-silber von den zechen von niemandes anders dann von den schichtmeistern ... annehmen, in desselbigen gegenwart waͤgen ... und also dann dem silber-bruͤher antworten, wann es dann gebrannt, wiederum im beystehen des schichtmeisters mit fleiß waͤgen
    1549 CAug. II 750