Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Silberbüchse

Silberbüchse

, f.

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versilberte Büchse für Briefe uä., auch als Erkennungszeichen des Silberboten; Botenbüchse 
  • C.A. ... die silberbüchsen p. me geliebert worden, nachdem sie von J.B. frauen wieder abgefordert worden, welcher die hn. vor die büchsen 5 mutt korns verehren und gehen lassen
    1644 Westfalen 36 (1958) 174
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