Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Silberdrahtziehen
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Silberdrahtziehen
, n.
Herstellung von Silberdraht; reglementiert, damit das Silber (II) nicht dem Geldkreislauf entzogen wird
- man hat ... für gut befunden, daß dem posamentiren, gold- und silberdrahtziehen einhalt geschehen müßte, sonst könnte die zerbrechung der guten münzsorten nicht verhindert werden1666 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 471