Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Silberdrahtziehen

Silberdrahtziehen

, n.

Herstellung von Silberdraht; reglementiert, damit das Silber (II) nicht dem Geldkreislauf entzogen wird
  • man hat ... für gut befunden, daß dem posamentiren, gold- und silberdrahtziehen einhalt geschehen müßte, sonst könnte die zerbrechung der guten münzsorten nicht verhindert werden
    1666 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 471