Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Silbererz
Artikel davor:
Silberbrenneramtsverweser
Silberbrief
Silberbruch
Silberbrüher
Silberbube
Silberbüchse
Silberdieb
Silberdiener
Silberdrahtziehen
Silberdrahtzieher
Silbererz
, n.
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Silber (I) in mineralischer Form; als zum landesherrlichen Regal (I) gehörender Bodenschatz
- das er und sein erben das selb silber ertzt von unss und dem reich ewiglichen ze einem rechten lehen haben1336 Böhmer-Ficker 523Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- als wir unsern lieben getreuen L. ... mit seiner gesellschafft ... vergunt und erlaubt haben, in vnseren lannden ... allenthalben perckwerch, golt- und silberaͤrzt zu suchen, anzuvahen vnd einzuslahen1463 Lori,BairBergr. 57Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nicht weit von dem itzt-gedachten bergwercke S. [ist] ein anderes reiches silber-ertz angetroffen und also ein neues bergwerck erfunden worden1721 Knauth,Altenzella I 56Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg