Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Silbererz

Silbererz

, n.

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Silber (I) in mineralischer Form; als zum landesherrlichen Regal (I) gehörender Bodenschatz
  • das er und sein erben das selb silber ertzt von unss und dem reich ewiglichen ze einem rechten lehen haben
    1336 Böhmer-Ficker 523
  • als wir unsern lieben getreuen L. ... mit seiner gesellschafft ... vergunt und erlaubt haben, in vnseren lannden ... allenthalben perckwerch, golt- und silberaͤrzt zu suchen, anzuvahen vnd einzuslahen
    1463 Lori,BairBergr. 57
  • nicht weit von dem itzt-gedachten bergwercke S. [ist] ein anderes reiches silber-ertz angetroffen und also ein neues bergwerck erfunden worden
    1721 Knauth,Altenzella I 56
unter Ausschluss der Schreibform(en):