Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Silbergeschmeide
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Silbergeld
Silbergelöte
Silbergericht
Silbergeschau
Silbergeschirr
Silbergeschirranzug
Silbergeschmeide
, n.
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Schmuck aus Silber (I 2); ua. als (pfändbarer) Wertgegenstand und in Kleidungsvorschriften
bdv.:
Silberschmeide
vgl.
Geschmeide (I)
- die gemeinen frouwen ... sullent nicht vehe vedern tragen noch silbergesmideMitte 14. Jh. Meran/Gengler,StR. 289
- es soll auch niemands ... silbergeschmeid von verdächtigen persohnen nit annehmen1592 Graz/JbKunsthistKaiserh. 7 (1888) p. 37Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wenn sie aber gar kein geld ... zu bekommen wissen, ... soll man auf gold- und silbergeschmeide ... und was mehr an beweglichen guͤtern zu finden ... die auspfandung richten1623 StapelholmConst. 638Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß nicht wenig von denen alhiesigen buͤrgern ... mit ihren pfaͤndern denen frembden, absonderlich denen juden, zugegangen und diesen ihre beste sachen an schatzgeldt, pretiosen, gold- und silber-geschmeid, zinn, kupffer [uͤberbracht]1692 UrkJudRegensb. 449
- in der gemeinen landsteuer stehen nur die beguͤterte gerichts- und hofmarchsunterthanen, dergestalten, daß sie ... auch die lebendige fahrnuß, id est das huf und klauenvieh, auch so viel die wirthe oder zapfler betrifft, daß silbergeschmeid und schenkzeug ... versteuern muͤßen1770 Kreittmayr,StaatsR. 375Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)