Silberhandel, m.

Kauf und Verkauf von Silberwaren, Silber (I 3) und uä.
  • edict, wegen einiger verruffenen muͤntz-sorten, und verbothenen silber- und geld-handels
    1684 CCMarch. IV 1 Sp. 1300 Faksimile
  • hat es bey dem fuͤr den judeneyd von dem magistrat der stadt Frankfurt ... wohl verfaßten formul dergestalten sein verbleiben, daß dadurch der, in das muͤnzwesen ... nicht einschlagende silberhandel ... nicht verbothen werde; jedoch aber solle dieser silberhandel ... nach vorschrift deren reichsgesetzen [gefuͤhret werden]
    1760 Faber,NStaatskanzlei IV 183